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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung zu offenen Veranstaltungen

Offene Veranstaltungen sind solche Veranstaltungen, die ausgeschrieben werden. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe mit den jeweiligen Terminen ist verbindlich. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt.

 

2. Angebote für Inhouse-Veranstaltungen

Inhouse-Veranstaltungen sind firmeninterne Veranstaltungen. Schriftlich verfasste Angebote behalten für einen Monat ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

 

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen ist Dr. Kamphaus & Partner berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Kursgebühren beziehen sich im Regelfall auf Personen, die freiberuflich in der Wirtschaft tätig sind oder von Organisationen delegiert werden. In besonderen Härtefällen gibt es die Möglichkeit einer Reduktion der Teilnahmegebühren.

 

4. Stornierung offener Veranstaltungen

Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.
Bei Abmeldung bis zwölf Wochen vor Beginn einer Veranstaltungsreihe oder Einzelveranstaltung kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, hat aber eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 25,00 zu entrichten.
Bei Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. einer Veranstaltungsreihe nach einem Zeitpunkt von zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der/die Teilnehmer(in) dazu verpflichtet, entweder eine(n) Ersatzteilnehmer(in) zu stellen, oder die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. Wird ein(e) Ersatzteilnehmer(in) gestellt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Person, die er nach eigenem Ermessen für die betreffende Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe für ungeeignet hält, abzulehnen.
Eine Nichtteilnahme geht zu Lasten des Teilnehmers bzw. Kunden.
Der Veranstalter bemüht sich allerdings beim Vorliegen wichtiger Gründe eine angemessene Lösung zu finden.
Fallen Veranstaltungen aus Gründen aus, die beim Veranstalter liegen, entstehen keine Kosten.

 

5. Stornierung von Inhouse-Veranstaltungen

Für den Fall eines Rücktritts von dem fixierten Termin berechnen wir bis 6 Monate vorher 60 %, bis 3 Monate vorher 80 %, noch später 100 % des Honorars, wobei wir bestrebt sind, verträgliche Lösungen zu finden.
Falls noch zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, berechnen wir diese dann in Abstimmung mit dem Kunden auf der Basis des Tageshonorarsatzes.
Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

 

6. Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

 

7. Veranstaltungsannullierung

Dr. Kamphaus & Partner behalten sich das Recht vor, offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu drei Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit der Berater, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

 

8. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Kow-how und Techniken, die sich auf Veranstaltungsinhalte und Methodik beziehen, frei nutzen.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

 

9. Urheberrechte

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Veranstaltungsteilnehmer zur Beachtung folgender Punkte. Veranstaltungsbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

10. Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Dr. Kamphaus & Partner haften für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Outdoorveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Workshops gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
Dr. Kamphaus & Partner übernehmen keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

 

11. Sektenpassus

Beratungstätigkeit und Veranstaltungen von Dr. Kamphaus & Partner beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage - nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab.

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich München.

 

13. Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit alles sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten bzw. Kooperationspartnern direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.